Rechtsprechung
BGH, 01.02.1989 - VIII ZR 126/88 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Klage auf Duldung eines Überfahrtsrechts über ein Grundstück - Wirksame Vereinbarung eines Überfahrtsrechts in Form eines Mietvertrags - Wirksame Kündigung des Mietvertrags
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Gewährung einer Überfahrtmöglichkeit; Mietverhältnis; Überfahrtrecht, entgeltliches; Zufahrt, entgeltliches Benutzungsrecht; Besitzverschaffung an der Mietsache; Gebrauchsüberlassungspflicht des Vermieters; Zutritt, Gewährung des ungestörten; Gebrauch, vertragsgemäß ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 535 Satz 1, § 536, § 571 Abs. 1
Erfüllung der Gebrauchsüberlassungspflicht durch den Vermieter - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB §§ 535 Satz 1, 536, 571 Abs. 1
Anforderungen an die Erfüllung der Vermieterpflichten bei Vermietung einer Teilfläche zur Benutzung als Grundstückseinfahrt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1989, 589
- ZIP 1989, 375
- MDR 1989, 628
- DB 1989, 1132
Wird zitiert von ... (20) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 22.10.1975 - VIII ZR 122/74
Begriff der Überlassung
Auszug aus BGH, 01.02.1989 - VIII ZR 126/88
Nur wenn hiernach der Gebrauch der Mietsache notwendig deren Besitz voraussetzt, gehört zur Gebrauchsgewährung auch die Verschaffung des Besitzes (vgl. BGHZ 65, 137, 139 f).Ist dagegen der vertragsmäßige Gebrauch nur ein beschränkter, richtet er sich namentlich - wie hier - nur auf eine gelegentliche, dem jeweiligen Bedarf angepaßte Nutzung und ist daher eine Überlassung des Besitzes zur Ausübung des Gebrauchs nicht erforderlich, so entfällt damit nicht der Begriff der Gebrauchsgewährung und infolgedessen auch nicht der der Miete (vgl. Motive zum BGB II S. 369, 370; RGZ 141, 99, 101 f; BGHZ 65, 137, 140;… Roquette, Das Mietrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches, § 535 BGB Rdn. 214, 215;… Mittelstein, Die Miete, 4. Aufl., § 38 I 2;… Emmerich/Sonnenschein, Miete, 4. Aufl., §§ 535, 536 BGB Rdn. 6;… Wolf/Eckert, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 5. Aufl., Rdn. 54).
Demgemäß werden z.B. trotz fehlender Besitzübertragung an den Gebrauchsberechtigten als Miete angesehen die entgeltliche Gestattung der stundenweisen Benutzung eines in den Räumen des Gestattenden stehenden Klaviers (BGHZ 65, 137, 140; Motive zum BGB II S. 370), des Hausgartens des Vermieters zum Wäschetrocknen (…BGHZ 65 aaO), des "Lustwandeins" in einem Privatpark (…Motive zum BGB II aaO), ferner die entgeltliche Erlaubnis, an Straßenbahnwagen, die tagsüber unterwegs sind und nachts verschlossen in einem Depot stehen, Reklameschriften anzubringen oder in einem nur vom Hauseigentümer verschließbaren Torweg Schaukästen aufzuhängen (RGZ 141, 99, 102), und die entgeltliche Gestattung der Einfahrt in einen Privathafen mit dem Recht der Benutzung der Hafenanlagen zum Anlegen, Löschen und Laden (OGHZ 2, 170).
Eine Überlassung im Sinne des § 571 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn der Vermieter seine Überlassungspflicht aus §§ 535, 536 BGB erfüllt (BGHZ 65, 137, 140), die Mietsache also so zur Verfügung gestellt hat, daß der Mieter von ihr ohne weiteres den vertragsgemäßen Gebrauch machen konnte (vgl. Senatsurteil vom 2. November 1988 - VIII ZR 7/88 = WM 1989, 153, 154 unter II 1 a).
Soweit die Erfüllung der Überlassungspflicht nach §§ 535, 536 BGB - wie im konkreten Fall (oben II 1 a) - eine Besitzverschaffung nicht erfordert, setzt auch die Anwendung des § 571 BGB nicht voraus, daß der Vermieter dem Mieter den Besitz an der Mietsache verschafft hat (BGHZ 65, 137, 140).
- RG, 16.05.1933 - VII 50/33
Ist ein Vertrag wegen Überlassung eines Schrankfaches in der Stahlkammer einer …
Auszug aus BGH, 01.02.1989 - VIII ZR 126/88
Ist dagegen der vertragsmäßige Gebrauch nur ein beschränkter, richtet er sich namentlich - wie hier - nur auf eine gelegentliche, dem jeweiligen Bedarf angepaßte Nutzung und ist daher eine Überlassung des Besitzes zur Ausübung des Gebrauchs nicht erforderlich, so entfällt damit nicht der Begriff der Gebrauchsgewährung und infolgedessen auch nicht der der Miete (vgl. Motive zum BGB II S. 369, 370; RGZ 141, 99, 101 f; BGHZ 65, 137, 140;… Roquette, Das Mietrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches, § 535 BGB Rdn. 214, 215;… Mittelstein, Die Miete, 4. Aufl., § 38 I 2;… Emmerich/Sonnenschein, Miete, 4. Aufl., §§ 535, 536 BGB Rdn. 6;… Wolf/Eckert, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 5. Aufl., Rdn. 54).Demgemäß werden z.B. trotz fehlender Besitzübertragung an den Gebrauchsberechtigten als Miete angesehen die entgeltliche Gestattung der stundenweisen Benutzung eines in den Räumen des Gestattenden stehenden Klaviers (BGHZ 65, 137, 140; Motive zum BGB II S. 370), des Hausgartens des Vermieters zum Wäschetrocknen (…BGHZ 65 aaO), des "Lustwandeins" in einem Privatpark (…Motive zum BGB II aaO), ferner die entgeltliche Erlaubnis, an Straßenbahnwagen, die tagsüber unterwegs sind und nachts verschlossen in einem Depot stehen, Reklameschriften anzubringen oder in einem nur vom Hauseigentümer verschließbaren Torweg Schaukästen aufzuhängen (RGZ 141, 99, 102), und die entgeltliche Gestattung der Einfahrt in einen Privathafen mit dem Recht der Benutzung der Hafenanlagen zum Anlegen, Löschen und Laden (OGHZ 2, 170).
- BGH, 09.12.1974 - VIII ZR 157/73
Erlöschen einer Kommanditgesellschaft (KG) durch Einstellen der …
Auszug aus BGH, 01.02.1989 - VIII ZR 126/88
Eine KG, die - wie hier - ihr Unternehmen und ihre Gewerberäume verpachtet, gibt ihr Handelsgewerbe auf (Senatsurteil vom 9. Dezember 1974 - VIII ZR 157/73 = WM 1975, 99; BGH, Urteil vom 13. November 1961 - II ZR 202/60 = WM 1962, 10).Sie verliert damit ihren Charakter als Handelsgesellschaft und wird eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Senatsurteil vom 9. Dezember 1974 a.a.O. S. 100).
- BGH, 13.11.1961 - II ZR 202/60
Identität einer Kommanditgesellschaft (KG) mit der ehemaligen offenen …
Auszug aus BGH, 01.02.1989 - VIII ZR 126/88
Eine KG, die - wie hier - ihr Unternehmen und ihre Gewerberäume verpachtet, gibt ihr Handelsgewerbe auf (Senatsurteil vom 9. Dezember 1974 - VIII ZR 157/73 = WM 1975, 99; BGH, Urteil vom 13. November 1961 - II ZR 202/60 = WM 1962, 10). - BGH, 02.11.1988 - VIII ZR 7/88
Einräumung des Besitzes an einem vermieteten Grundstück bei Weitervermietung
Auszug aus BGH, 01.02.1989 - VIII ZR 126/88
Eine Überlassung im Sinne des § 571 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn der Vermieter seine Überlassungspflicht aus §§ 535, 536 BGB erfüllt (BGHZ 65, 137, 140), die Mietsache also so zur Verfügung gestellt hat, daß der Mieter von ihr ohne weiteres den vertragsgemäßen Gebrauch machen konnte (vgl. Senatsurteil vom 2. November 1988 - VIII ZR 7/88 = WM 1989, 153, 154 unter II 1 a). - BGH, 18.11.1955 - V ZR 162/54
Standgeld für Straßenverkaufsstand
Auszug aus BGH, 01.02.1989 - VIII ZR 126/88
Seine Feststellung, der Vater der Beklagten habe sich nach dem Inhalt der Vereinbarung nicht nur zu einer - für die Annahme eines Mietverhältnisses nicht ausreichenden (vgl. BGHZ 19, 85, 93) - bloßen Duldung des Gebrauchs der fraglichen Grundstücksfläche durch die KG, sondern dazu verpflichtet, diese Fläche der KG zum Gebrauch, nämlich zur Überfahrt in hierzu geeignetem Zustand zur Verfügung zu stellen, beruht auf tatrichterlicher Würdigung. - BGH, 26.03.1976 - V ZR 152/74
- BGH, 15.11.2006 - XII ZR 120/04
Anwendung des Mietrechts auf Application Service Providing
Nur wenn hiernach der Gebrauch der Mietsache notwendig deren Besitz voraussetzt, gehört zur Gebrauchsgewährung auch die Verschaffung des Besitzes (Senatsurteil vom 17. Juli 2002 - XII ZR 86/01 - NJW 2002, 3322, 3323; BGH, Urteil vom 1. Februar 1989 - VIII ZR 126/88 - NJW-RR 1989, 589). - BGH, 27.04.2016 - VIII ZR 323/14
Erwerb der in Wohnungseigentum umgewandelten Mietwohnung durch Ausübung des …
Sie erfordert, wenn - wie hier bei der Raummiete - der Gebrauch der Mietsache notwendig deren Besitz voraussetzt, die vom Vermieter vorzunehmende Verschaffung des ungestörten alleinigen Besitzes an den Mieter, damit dieser die Mietsache ausschließlich, und zwar insbesondere auch unter Ausschluss des Vermieters, benutzen kann (vgl. BGH, Urteile vom 17. Juli 2002 - XII ZR 86/01, NJW 2002, 3322 unter 2 b bb; vom 1. Februar 1989 - VIII ZR 126/88, NJW-RR 1989, 589 unter II 1 a; vom 22. Oktober 1975 - VIII ZR 122/74, BGHZ 65, 137, 139 f.; BFHE 132, 124, 128). - BGH, 05.11.1997 - VIII ZR 55/97
Zur Wirksamkeit von Mietvorauszahlungen gegenüber dem neuen Eigentümer
Auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird die Zahlung eines Einmalbetrages als Mietzins anerkannt (BGHZ 117, 236, 238; 123, 166, 170; Senatsurteil vom 1. Februar 1989 - VIII ZR 126/88 = NJW-RR 1989, 589 unter II 1 b; BGH, Urteil vom 20. Februar 1992 - III ZR 193/90 = NJW-RR 1992, 780 unter II 3 a; die Entscheidung des V. Zivilsenats vom 26. März 1976 - V ZP 152/74 = NJW 1976, 2264 f., auf die sich die Revision beruft, betraf die Bestellung eines dinglichen Wohnrechts).
- BGH, 17.07.2002 - XII ZR 86/01
Übergang der Rechte und Pflichten aus einem Breitbandkabel-Nutzungsvertrag bei …
Ist dagegen der vertragsgemäße Gebrauch nur ein beschränkter, richtet er sich z.B. nur auf eine gelegentliche, dem jeweiligen Bedarf angepaßte Nutzung, so daß eine ständige Besitzüberlassung zur Gebrauchsgewährung nicht erforderlich ist, entfällt damit noch nicht das für die Miete erforderliche Element der Gebrauchsgewährung (BGH, Urteil vom 1. Februar 1989 - VIII ZR 126/88 - NJW-RR 1989, 589 m.w.N., Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 8. Aufl. Rdn. 175). - BGH, 11.12.2014 - IX ZR 87/14
Insolvenz des Vermieters: Fortbestehen des Mietverhältnisses mit Wirkung für die …
Mithin war dem Beklagten die Wohnung im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung nicht - wie nach dem Mietverhältnis im Grundsatz geschuldet - überlassen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 22. Oktober 1975 - VIII ZR 122/74, BGHZ 65, 137, 139; vom 1. Februar 1989 - VIII ZR 126/88, ZIP 1989, 375, 376; Eckert, EWIR 1989, 665 f).Der Erwerber tritt danach nicht in die sich aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein, wenn die Wohnung zwar bereits vermietet, aber zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs noch nicht an den Mieter überlassen worden ist, worunter regelmäßig die Besitzübergabe an den Mieter zu verstehen ist (…MünchKomm-BGB/Häublein, aaO Rn. 14; vgl. aber auch BGH, Urteil vom 1. Februar 1989 - VIII ZR 126/88, ZIP 1989, 375, 376; Eckert, EWIR 1989, 665).
- BGH, 07.11.2018 - XII ZR 109/17
Anwendung der Vorschriften über den Mietvertrag auf einen Vertrag über die …
In der Zurverfügungstellung einer konkreten Werbefläche auf dem der Klägerin gehörenden Fahrzeug liegt eine Gebrauchsüberlassung gemäß § 535 BGB, bei der es einer Besitzverschaffung ausnahmsweise nicht bedarf (vgl. Senatsurteile vom 17. Juli 2002 - XII ZR 86/02 - NJW 2002, 3322 f. …und vom 28. März 2018 - XII ZR 18/17 - juris Rn. 10; BGHZ 65, 137, 140 = NJW 1976, 105, 106; BGH Urteil vom 1. Februar 1989 - VIII ZR 126/88 - NJW-RR 1989, 589, 590 mwN).Die Überlassung einer Werbefläche auf einem in Benutzung der Bildungseinrichtung stehenden Kraftfahrzeug unterscheidet sich rechtlich nicht von der Reklame an Straßenbahnen, die in der höchstrichterlichen Rechtsprechung als Mietverhältnis qualifiziert worden ist (BGH Urteil vom 1. Februar 1989 - VIII ZR 126/88 - NJW-RR 1989, 589, 590 und RGZ 141, 99, 102).
- BGH, 19.12.2018 - XII ZR 14/18
Rechtliche Einordnung eines Vertrags über die Anbringung von Werbung auf mobilen …
In der Zurverfügungstellung einer konkreten Werbefläche auf den der Beklagten gehörenden Gegenständen liegt eine Gebrauchsüberlassung gemäß § 535 BGB, bei der es einer Besitzverschaffung ausnahmsweise nicht bedarf (BGHZ 65, 137, 140 = NJW 1976, 105, 106; BGH Urteil vom 1. Februar 1989 - VIII ZR 126/88 - NJW-RR 1989, 589 f. mwN und Senatsurteil vom 7. November 2018 - XII ZR 109/17 - juris Rn. 10 mwN).Die Überlassung einer Werbefläche auf einem in Benutzung des Sportzentrums stehenden Anhänger und der Soccer-Arena unterscheidet sich rechtlich auch nicht von der Reklame an Straßenbahnen, die in der höchstrichterlichen Rechtsprechung als Mietverhältnis qualifiziert worden ist (BGH Urteil vom 1. Februar 1989 - VIII ZR 126/88 - NJW-RR 1989, 589, 590 und RGZ 141, 99, 102).
- OLG Düsseldorf, 05.09.2011 - 24 U 4/11
Pflicht zur Zahlung des Mietzinses bei Vermietung einer Enklave ohne rechtlich …
Ist die Besitzübertragung nicht erforderlich, so kann das Gewähren darin liegen, dass dem Mieter Zugang zur Sache verschafft wird (vgl. BGH NJW-RR 1989, 589; NJW 2002, 3322; 2007, 2394;… Palandt/Weidenkaff, BGB, 70. Auflage, § 535 Rn. 35).Bei dem vom Kläger vermieteten Raum ist für die Gebrauchsüberlassung unabdingbar, dass dem Mieter auch der Besitz daran verschafft wird (vgl. hierzu auch BGH NJW-RR 1989, 589 f.; BGHZ 65, 137 (139 f.)).
Derartiges wird beispielsweise bei der stundenweisen Benutzung eines in den Räumen des Gestattenden stehenden Klaviers (BGHZ 65, 137 (140)) oder der Gestattung der Nutzung von Wäschetrocknern im Hausgarten des Vermieters (…BGHZ a.a.O.) angenommen (vgl. hierzu BGH NJW-RR 1989, 589 f. m.w.N.).
- BGH, 28.07.2004 - XII ZR 153/03
Anforderungen an den Besitz des Entleihers
Dazu ist zwar meistens, aber nicht notwendigerweise die Übergabe (Besitzverschaffung) der Leihsache erforderlich (einhellige Meinung; vgl. zum entsprechenden Problem beim Mietvertrag BGH, Urteil vom 1. Februar 1989 - VIII ZR 126/88 - NJW-RR 1989, 589;… Staudinger/Emmerich BGB (2003) § 536 Rdn. 15). - BGH, 28.03.2018 - XII ZR 18/17
Transparenz einer Klausel zur automatischen Verlängerung eines Vertrags über …
Insoweit dürften gerade die vom Landgericht hervorgehobenen Umstände, wonach die Klägerin aus der Natur der Sache heraus keine Vorfestlegung des zeitlichen und räumlichen Einsatzes des Fahrzeugs treffen, sondern lediglich die Zurverfügungstellung der Werbefläche als solche versprechen konnte, für eine mietrechtliche Einordnung sprechen (Abgrenzung zu BGH Urteil vom 19. Juni 1984 - X ZR 93/83 - NJW 1984, 2406, 2407; vgl. auch BGH Urteil vom 1. Februar 1989 - VIII ZR 126/88 - NJW-RR 1989, 589, 590 zur Reklame an Straßenbahnen). - BFH, 17.08.2023 - III R 59/20
Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Aufwendungen für die Überlassung von …
- OLG Köln, 07.10.1999 - 12 U 90/99
Rechtsnachfolge bei Vermietung von Gebäudeaußenwandflächen zu Reklamezwecken
- LG Stuttgart, 10.12.2014 - 13 S 118/14
Vertrag über die Belegung von Werbeflächen: Kündigungsrecht des Bestellers; …
- LG Traunstein, 05.02.2016 - 1 HKO 905/14
Entgeltliche Überlassung von Flächen zur Installation einer Photovoltaikanlage …
- OLG Köln, 08.10.2002 - 3 U 11/02
Obligatorische Rechte als Rechtsmangel
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.10.2014 - 8 Sa 359/14
Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen - Teilkündigung
- AG Meldorf, 29.03.2011 - 81 C 1403/10
DSL-Vertrag und Speicherung von IP-Adressen
- OLG Hamburg, 29.08.2001 - 4 U 196/00
Zum Anspruch auf Einräumung des unmittelbaren Besitzes an Gewerberäumen bei …
- KG, 15.11.2006 - 11 U 28/04
Rückübertragung von DDR-Grundstücken: Sittenwidrigkeit des Kaufs eines …
- LG Nürnberg-Fürth, 10.12.2020 - 14 O 4339/19
Gewerberaummiete - Umfang der Mitbenutzungsrechte von Gemeinschaftsflächen
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 09.02.1989 - 10 U 96/88 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Teppichbodenerneuerung als Schönheitsreparatur
- Der Betrieb
§ 536 BGB
Die Erneuerung eines verschlissenen Teppichbodens als Schönheitsreparatur - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz und Auszüge)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1989, 663
- DB 1989, 1132
Wird zitiert von ... (9)
- LG Heidelberg, 24.06.2013 - 5 S 52/12
Mietverhältnis: Schadensersatzanspruch des Vermieters bei Verlust eines zu einer …
Die durch den unbekannt verbliebenen Schlüssel begründete Missbrauchsgefahr verletzt nicht nur das Eigentum an dem Schlüssel selbst, sondern zusätzlich die Sachgesamtheit Schließanlage für das Gesamtgebäude (…KG, NJW-RR 2008, 1245 ff. - juris Rz. 13 m.w.N.; LG Münster, WuM 1989, 508 f. - juris Rz. 4).Bei der Berechnung des für den (partiellen) Austausch der Schließanlage geschilderten Schadensersatzbetrages ist daher ein Abzug "neu für alt" vorzunehmen (vgl. LG Münster, WuM 1989, 508 f. - juris Rz. 8).
- OLG Hamm, 22.03.1991 - 30 REMiet 3/90
Mitvermieteter Bodenbelag - Vermietersache
Die Berufungszivilkammer will von dieser mit Urteil vom 9. Februar 1989 vom Oberlandesgericht Düsseldorf ( - 10 U 96/88 - NJW-RR 1989, 663 ) getroffenen Entscheidung abweichen. - OLG Düsseldorf, 08.05.2008 - 10 U 8/08
Gewerberaummietrecht - Kann Mieter Abschlagszahlungen voll zurückfordern?
Der Senat hat mit Urteil vom 9.2.1989 (NJW-RR 1989, 663 = WuM 1989, 508) für den Teppichboden entschieden, dass der gewerbliche Mieter jedenfalls dann den bei Mietbeginn durch den Vermieter neu verlegten und bei Mietende verschlissenen Teppichboden ersetzen muss, wenn er vertraglich die Ausführung der Schönheitsreparaturen übernommen hat und nach einer Zusatzvereinbarung im Mietvertrag verpflichtet ist, den Zustand wie beim Einzug wiederherzustellen.
- OLG Stuttgart, 06.03.1995 - 5 U 204/94
Ausgestaltung des Anspruchs eines Vermieters gegen den Mieter nach Beendigung des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Celle, 20.11.1996 - 2 U 273/95
Unterbliebene Renovierungsarbeiten aus Anlass der Beendigung eines …
Dem OLG Stuttgart (NJW-RR 1995, 1101) ist darin zu folgen, daß auch bei der Vermietung und Verpachtung von Geschäftsraum die Erneuerung eines Teppichbodens oder eines sonstigen Bodenbelages nicht zu den vom Mieter vertraglich übernommenen Schönheitsreparaturen gehört (a.A. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1989, 663 [OLG Düsseldorf 09.02.1989 - 10 U 96/88] ). - LG Kiel, 19.06.1997 - 1 S 276/96 Dieser Anspruch fällt - entgegen OLG Düsseldorf (NJW-RR 1989, 663 [= WuM 1989, 508]) - grundsätzlich nicht unter die Renovierungspflicht (RE OLG Hamm WuM 1991, 248); der Anspruch wäre mithin als PVV-Schaden zu behandeln, der durch den Verkauf des Hausgrundstücks untergegangen wäre.
- OLG Düsseldorf, 28.06.1990 - 10 U 216/89 Damit unterscheidet sich der Fall grundlegend von dem vom Senat in dem Verfahren 10 U 96/88 (vgl. DB 1989, 1132 = NJW-RR 1989, 663 ) beurteilten Sachverhalt.
- OLG Braunschweig, 30.01.1997 - 1 U 35/96
Schadensersatz wegen Nichtausführung von Instandhaltungs- und Erneuerungsarbeiten …
Die Frage, ob die Erneuerung von Teppichboden als Schönheitsreparatur anzusehen ist, hat -sowie ersichtlich- lediglich das Oberlandesgericht Düsseldorf bejaht, allerdings mit dem nicht weiter erläuterten Satz: "Was Tapeten für die Wände sind, ist Teppichboden für den Fußboden" (NJW-RR 1989, 663). - LG Kiel, 19.06.1997 - 1 S 277/96 Dieser Anspruch fällt - entgegen OLG Düsseldorf (NJW-RR 1989, 663 [= WuM 1989, 508]) - grundsätzlich nicht unter die Renovierungspflicht (RE OLG Hamm WuM 1991, 248); der Anspruch wäre mithin als PVV-Schaden zu behandeln, der durch den Verkauf des Hausgrundstücks untergegangen wäre.
Rechtsprechung
BGH, 09.02.1989 - IX ZR 17/88 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
INteressen an einer Feststellung bei einfacherer und billigerer Erreichung des Rechtsschutzziels mit der Vollstreckungserinnerung - Erinnerungsbefugnis eines nachpfändenden Gläubigers - Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Pfändung - Geltendmachung des ...
- rechtsportal.de
ZPO § 256 Abs. 1, §§ 766, 830 Abs. 1
Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Pfändung - ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1989, 636
- ZIP 1989, 403
- MDR 1989, 633
- WM 1989, 583
- DB 1989, 1132
- Rpfleger 1989, 248
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.06.1977 - VIII ZR 5/76
Zulässigkeit der Feststellungsklage des Drittschuldners
Auszug aus BGH, 09.02.1989 - IX ZR 17/88
Eine Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Pfändung ist unzulässig, wenn der Kläger Erinnerung nach § 766 ZPO gegen die Pfändung einlegen kann (BGHZ 69, 144, 147 f). - BGH, 06.04.1979 - V ZR 216/77
Anforderungen an die Bezeichnung des Rechts im Pfändungsbeschluß
Auszug aus BGH, 09.02.1989 - IX ZR 17/88
Nach der überwiegend vertretenen Meinung vollzieht sich die Pfändung einer Eigentümerbriefgrundschuld nach §§ 857 Abs. 6, 830 Abs. 1 Satz 1 ZPO (BGH, Urt. v. 6. April 1979 - V ZR 216/77, NJW 1979, 2045 m.w.N.).
- BGH, 30.11.1989 - III ZR 215/88
Feststellung einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung
Gleichwohl könnte der Klägerin die erneute Anrufung des erkennenden Gerichts verwehrt sein, wenn ihr das Gesetz die Möglichkeit bieten würde, sich mit ihrem Begehren unmittelbar an das Vollstreckungsgericht zu wenden, und dies gegenüber der Feststellungsklage der einfachere und billigere Weg wäre (vgl. BGH Urteil vom 9. Februar 1989 - IX ZR 17/88 - WM 1989, 583). - BGH, 11.11.1993 - IX ZR 35/93
Behörden als Mitglieder des Gläubigerausschusses; Nichtigkeit der Wahl eines …
Juristische Personen können nach nahezu einhelliger Auffassung in Literatur und Rechtsprechung wirksam zu Mitgliedern des Gläubigerausschusses bestellt werden (…Jaeger/Weber, KO 8. Aufl. § 87 Rdnr. 5;… Kilger, KO 15. Aufl. § 87 Anm. 2;… Kuhn/Uhlenbruck, KO 10. Aufl. § 87 Rdnr. 7;… Mohrbutter/Mohrbutter, Handbuch der Konkurs- und Vergleichsverwaltung 6. Aufl. Rdnr. 321;… Obermüller, Festschrift für Philipp Möhring 1975 S. 101, 103; OLG Köln ZIP 1988, 992; vgl. auch BGH, Urt. v. 9. Februar 1989 - IX ZR 17/88, WM 1989, 583, 585; a.A. Hegmanns, Der Gläubigerausschuß S. 111 ff). - BGH, 05.04.2005 - VII ZB 15/05
Anforderungen an die Pfändung von Bezügen
Er wird durch eine ihm im Rang vorgehende Pfändung in seiner Rechtsstellung beeinträchtigt und hat deshalb ein berechtigtes Interesse daran, die Rechtmäßigkeit der vorrangigen Pfändung überprüfen zu lassen (BGH, Urteil vom 9. Februar 1989 - IX ZR 17/88, NJW-RR 1989, 636 = BGHR ZPO § 766 - Erinnerungsbefugnis 1).
- BGH, 25.09.2014 - IX ZR 314/12
Bestehen einer Eigentümergrundschuld zum Zeitpunkt der Eintragung der …
Zu einer wertausschöpfenden Belastung des Eigentums, die eine objektive Gläubigerbenachteiligung im Sinne von § 1 AnfG ausschließt, führt eine Eigentümergrundschuld aber regelmäßig nicht, weil sie vom Gläubiger nach § 857 Abs. 6, § 830 ZPO gepfändet werden kann (BGH, Urteil vom 9. Februar 1989 - IX ZR 17/88, ZIP 1989, 403;… Zöller/Stöber, ZPO, 30. Aufl., § 857 Rn. 20 mwN). - BGH, 21.11.1996 - IX ZR 220/95
Haftungsausfüllende Kausalität im Rahmen der Haftung eines Notars
Außerdem konnte die Freistellung scheitern, wenn ein Dritter - auch noch nach Eintragung der Auflassungsvormerkung (vgl. BGHZ 64, 316, 317 ff) - die vorrangige Grundschuld erwarb (§§ 1154 Abs. 1, 2, 1155, 1192 BGB) oder daran ein Vertrags- oder Pfändungspfandrecht erlangte (§§ 1273, 1274 ff, 1291 BGB; § 857 Abs. 6 mit §§ 830, 835 - 837 ZPO; vgl. BGHZ 6O, 174; 103, 3O, 33, 36 ff; BGH, Urt. v. 9. Februar 1989 - IX ZR 17/88, Rpfl 1989, 248;… Stober, Forderungspfändung 11. Aufl. Rdnr. 1970, 1971 mit Rdnr. 1935 ff, 1957 ff). - LG Nürnberg-Fürth, 22.02.2023 - 12 Qs 75/22
Unwirksamkeit des Pfändungsbeschlusses wegen Zeitablaufs
- AG Berlin-Charlottenburg, 03.05.2005 - 220 C 450/04
Einsichtsverlangen des Mieters in die Heizkostenabrechnungen; Einsicht in die den …
Die Klägerin kann eine Ablehnung nicht mit ihrer angeblichen Pflicht zum Datenschutz begründen, weil sie besonders schutzwürdige Daten unkenntlich machen kann bzw. darf (LG Köln, WM 1989, 583). - KG, 23.02.1998 - 25 W 8815/96
Anwendbarkeit des § 91a Zivilprozessordnung (ZPO) im …
- OLG Düsseldorf, 29.10.2003 - 5 W 38/03
Ablehnung eines Antrages auf Prozesskostenhilfe mangels Erfolgsaussichten einer …
Denn statt der juristischen Person als solchen kann das Organmitglied oder ein sonstiger Mitarbeiter der juristischen Person persönlich - also als natürliche Person - in den Ausschuss gewählt werden (…Kübler in Kübler/Prütting, a.a.O., Rdnr. 23;… Gößmann in Müko, InsO, 2001, Rz. 17 zu § 67; BGH Urt. v. 09.02.1989, IX ZR 17/88, ZIP 1989, 403, 404).
Rechtsprechung
BGH, 12.01.1989 - III ZR 231/87 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Haftung der Deutschen Bundespost im fernmelderechtlichen Teilnehmerverhältnis - Haftung der Deutschen Bundespost bei Überlassung einer posteigenen Telefon-Reihenanlage zur Benutzung an einen Teilnehmer - Brand in einer von der Bundespost gelieferten Telefon-Reihenanlage ...
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
FO § 52; FO § 53; BGB § 839
- rechtsportal.de
BGB § 839; FernmeldeO §§ 52, 53
Haftung der Bundespost für von einer Telefon-Reihenanlage ausgehende Schädigungen - ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1989, 1189
- MDR 1989, 720
- VersR 1989, 475
- DB 1989, 1132
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 14.06.1977 - VI ZR 247/75
Produkthaftung des Quasi-Herstellers
Auszug aus BGH, 12.01.1989 - III ZR 231/87
Denn eine "Quasi-Herstellerhaftung", die darauf beruht, daß ein Unternehmer seinen eigenen Namen an einem fremdhergestellten Produkt anbringt, ist dem geltenden deutschen Recht fremd (BGH Urteil vom 14. Juni 1977 - VI ZR 247/75 = VersR 1977, 839 = BB 1977, 1117; Urteil vom 11. Dezember 1979 - VI ZR 141/78 = NJW 1980, 1219; anders jetzt der Entwurf eines Gesetzes über die Haftung für fehlerhafte Produkte [Produkthaftungsgesetz] BT-Drucks. 11/2447 § 4 Abs. 1 Satz 2, entsprechend Art. 3 der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 25. Juli 1985 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedsstaaten über Haftung für fehlerhafte Produkte, abgedruckt in NJW 1988, 1433).Zwar hätten die Bediensteten der Beklagten auf Fertigungsfehler achten und etwaige fehlerhafte Werkstücke aussondern müssen, wenn und soweit sie diese Fehler bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt beim Einbau hätten erkennen können (vgl. zu diesen Grundsätzen: Urteil des VI. Zivilsenats vom 14. Juni 1977 - VI ZR 247/75 aaO).
- BGH, 09.12.1986 - VI ZR 65/86
Pflicht des Herstellers zur Produktbeobachtung
Auszug aus BGH, 12.01.1989 - III ZR 231/87
Es kann dahinstehen, ob der Beklagten hinsichtlich der von ihr in Verkehr gebrachten Teilnehmereinrichtungen Beobachtungspflichten obliegen, die inhaltlich den "Produktbeobachtungspflichten" des Herstellers (vgl. dazu BGHZ 80, 199 und 99, 167) entsprechen. - BGH, 09.02.1978 - VII ZR 84/77
Haftung des Werkunternehmers für den Lieferanten eines Ersatzteils
Auszug aus BGH, 12.01.1989 - III ZR 231/87
Im Kaufrecht ist anerkannt, daß der Vorlieferant, von dem der Verkäufer die Kaufsache seinerseits erworben hat, nicht Erfüllungsgehilfe des Verkäufers in dessen Verhältnis zum Käufer ist; gleiches gilt für das Recht des Werklieferungsvertrages (BGHZ 48, 118, 120; BGH Urteil vom 25. September 1968 - VIII ZR 108/66 = NJW 1968, 2238, 2239; Urteil vom 9. Februar 1978 - VII ZR 84/77 = NJW 1978, 1157; vgl. auch Kullmann/Pfister, Produzentenhaftung Kennzahl 1330 S. 7 f.).
- BGH, 21.06.1967 - VIII ZR 26/65
Erfüllungsgehilfe des Werklieferers
Auszug aus BGH, 12.01.1989 - III ZR 231/87
Im Kaufrecht ist anerkannt, daß der Vorlieferant, von dem der Verkäufer die Kaufsache seinerseits erworben hat, nicht Erfüllungsgehilfe des Verkäufers in dessen Verhältnis zum Käufer ist; gleiches gilt für das Recht des Werklieferungsvertrages (BGHZ 48, 118, 120; BGH Urteil vom 25. September 1968 - VIII ZR 108/66 = NJW 1968, 2238, 2239; Urteil vom 9. Februar 1978 - VII ZR 84/77 = NJW 1978, 1157; vgl. auch Kullmann/Pfister, Produzentenhaftung Kennzahl 1330 S. 7 f.). - BGH, 17.03.1981 - VI ZR 286/78
Sicherungspflichten des Herstellers eines Pflanzenschutzmittels
Auszug aus BGH, 12.01.1989 - III ZR 231/87
Es kann dahinstehen, ob der Beklagten hinsichtlich der von ihr in Verkehr gebrachten Teilnehmereinrichtungen Beobachtungspflichten obliegen, die inhaltlich den "Produktbeobachtungspflichten" des Herstellers (vgl. dazu BGHZ 80, 199 und 99, 167) entsprechen. - BGH, 25.09.1968 - VIII ZR 108/66
Zur Haftung des Zwischenhändlers für Folgeschäden
Auszug aus BGH, 12.01.1989 - III ZR 231/87
Im Kaufrecht ist anerkannt, daß der Vorlieferant, von dem der Verkäufer die Kaufsache seinerseits erworben hat, nicht Erfüllungsgehilfe des Verkäufers in dessen Verhältnis zum Käufer ist; gleiches gilt für das Recht des Werklieferungsvertrages (BGHZ 48, 118, 120; BGH Urteil vom 25. September 1968 - VIII ZR 108/66 = NJW 1968, 2238, 2239; Urteil vom 9. Februar 1978 - VII ZR 84/77 = NJW 1978, 1157; vgl. auch Kullmann/Pfister, Produzentenhaftung Kennzahl 1330 S. 7 f.). - BGH, 11.12.1979 - VI ZR 141/78
Produkthaftung des Vertriebshändlers
Auszug aus BGH, 12.01.1989 - III ZR 231/87
Denn eine "Quasi-Herstellerhaftung", die darauf beruht, daß ein Unternehmer seinen eigenen Namen an einem fremdhergestellten Produkt anbringt, ist dem geltenden deutschen Recht fremd (BGH Urteil vom 14. Juni 1977 - VI ZR 247/75 = VersR 1977, 839 = BB 1977, 1117; Urteil vom 11. Dezember 1979 - VI ZR 141/78 = NJW 1980, 1219; anders jetzt der Entwurf eines Gesetzes über die Haftung für fehlerhafte Produkte [Produkthaftungsgesetz] BT-Drucks. 11/2447 § 4 Abs. 1 Satz 2, entsprechend Art. 3 der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 25. Juli 1985 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedsstaaten über Haftung für fehlerhafte Produkte, abgedruckt in NJW 1988, 1433). - BGH, 24.05.1976 - III ZR 145/74
Amtspflichten gegenüber Fernmeldeteilnehmern
Auszug aus BGH, 12.01.1989 - III ZR 231/87
Denn das fernmelderechtliche Teilnehmerverhältnis ist öffentlich-rechtlicher Natur (std.Rspr. seit RGZ 155, 337; vgl. insbesondere Senatsurteil BGHZ 66, 302 [305/] m.w.Nachw.). - BGH, 08.12.1983 - III ZR 72/82
Schmerzensgeld für schwere aus der Teilnahme an einer Brückenbauübung für …
Auszug aus BGH, 12.01.1989 - III ZR 231/87
Das läßt Rechtsfehler nicht erkennen (vgl. in diesem Sinne auch Senatsurteil vom 9. Juni 1983 - III ZR 72/82 = NJW 1984, 1118 [1119] m.w.Nachw.) und wird von der Beklagten auch nicht in Abrede gestellt.
- OLG Frankfurt, 29.11.2006 - 7 U 181/05
Beschaffenheitsgarantie beim Kauf: Voraussetzungen an die Übernahme einer …
Da der Lieferant nicht Erfüllungsgehilfe des Verkäufers einer Sache ist (…vgl. Palandt, BGB-Komm., 64. Aufl., § 278 BGB Rz. 13) - der Klägerin mithin ein Verschulden der Fa. A-GmbH nicht zurechenbar ist - und auch eine Quasi-Herstellerhaftung nicht besteht (vgl. BGH NJW-RR 1989, 1189), kommen vorliegend Haftpflichtansprüche nur unter dem Gesichtspunkt des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft in Betracht. - OLG Zweibrücken, 22.12.1994 - 4 U 3/94 Ein etwaiges Verschulden des Herstellers des Wasserzählers kann der Beklagten nicht angelastet werden, da jener nicht als Erfüllungsgehilfe im Sinne des Bürgerlichen Rechts ( § 278 BGB ) in das Rechtsverhältnis der Parteien einbezogen war (vgl. dazu auch BGHNJW-RR 1989, 1189, 1190 [BGH 12.01.1989 - III ZR 231/87] ).